Schwerbehindertenabgabe, Verrechnung : BVerwG v.6.3.1986
Arbeitgeber, die an Werkstätten für Behinderte Aufträge erteilen, können 30 v. H. des Rechnungsbetrages nur dann auf die jeweils zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen, wenn die Rechnung im Veranlagungszeitraum der Ausgleichsabgabe bezahlt worden ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1986; Nr 20)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.6 Invalidenanstellung
331.59 Behindertenarbeit 362.2/.4 Behindertenfürsorge 3-056.2 Behinderte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.6 Invalidenanstellung | Dokument Nr. A-546027 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |