Schwerbehindertenabgabe, Verrechnung : BVerwG v.6.3.1986

Arbeitgeber, die an Werkstätten für Behinderte Aufträge erteilen, können 30 v. H. des Rechnungsbetrages nur dann auf die jeweils zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen, wenn die Rechnung im Veranlagungszeitraum der Ausgleichsabgabe bezahlt worden ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1986; Nr 20)
Ort / Verlag / Datum:10.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.6 Invalidenanstellung
331.59 Behindertenarbeit
362.2/.4 Behindertenfürsorge
3-056.2 Behinderte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.6 Invalidenanstellung Dokument Nr. A-546027 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage