Neue Bemessungsgrundlage : Mehr Pensionsgerechtigkeit

Seit 1. Jänner 1985 - Bemessungszeitraum von fünf Jahren auf zehn Jahre verlängert / Die Neuregelung wurde allerdings nur schrittweise wirksam / Ab 1. Jänner 1987 wird auf die erstmalig gebührenden Pensionen dann der neue Zehn-Jahre-Bemessungszeitraum angewendet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Rentner und Pensionist (1986; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:11.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
336.57:352/354 Sozialleistungen, öffentliche
362.62 Altersversorgung
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.43 Pensionsversicherung (SV) Dokument Nr. A-544674 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage