Kein Anerkenntnis durch blosse Blankounterschrift : OGH 14 Ob 109/86 v.15.7.1986

Mangels jeglicher anderer mündlicher Erklärungen kommt in der Äusserung 'Mach, was du willst'. nur die Gleichgültigkeit gegenüber der Verwendung dieser Blankounterschrift zum Ausdruck, nicht aber ein konstitutives Anerkenntnis.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:04.11.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:34.045 Rechtsverzicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Mangels jeglicher anderer mündlicher Erklärungen kommt in der Äusserung 'Mach, was du willst'. nur die Gleichgültigkeit gegenüber der Verwendung dieser Blankounterschrift zum Ausdruck, nicht aber ein konstitutives Anerkenntnis.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog