Kein Anerkenntnis durch blosse Blankounterschrift : OGH 14 Ob 109/86 v.15.7.1986
Mangels jeglicher anderer mündlicher Erklärungen kommt in der Äusserung 'Mach, was du willst'. nur die Gleichgültigkeit gegenüber der Verwendung dieser Blankounterschrift zum Ausdruck, nicht aber ein konstitutives Anerkenntnis.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 04.11.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 34.045 Rechtsverzicht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Mangels jeglicher anderer mündlicher Erklärungen kommt in der Äusserung 'Mach, was du willst'. nur die Gleichgültigkeit gegenüber der Verwendung dieser Blankounterschrift zum Ausdruck, nicht aber ein konstitutives Anerkenntnis. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |