Kein Anerkenntnis durch blosse Blankounterschrift : OGH 14 Ob 109/86 v.15.7.1986
Mangels jeglicher anderer mündlicher Erklärungen kommt in der Äusserung 'Mach, was du willst'. nur die Gleichgültigkeit gegenüber der Verwendung dieser Blankounterschrift zum Ausdruck, nicht aber ein konstitutives Anerkenntnis.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 04.11.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 34.045 Rechtsverzicht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 34.045 Rechtsverzicht | Dokument Nr. A-544225 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |