Der Totalgewinn in betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Hinsicht
Totalerfolg lässt sich aus der Betriebswirtschaft als Kriterium nicht ableiten. Steuerrechtlich sollte der Totalerfolg nur im Zusammenhang mit gewerblichen Einkommen gesehen werden, bei denen es eine private Mitveranlassung gibt sich betriebswirtschaftlich unvernünftig zu verhalten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Finanznachrichten (1986; Nr 42/43)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 23.10.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.155 Gewinne, betriebliche
336.2 Steuerrecht 658 Betriebswirtschaft |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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