Der Totalgewinn in betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Hinsicht

Totalerfolg lässt sich aus der Betriebswirtschaft als Kriterium nicht ableiten. Steuerrechtlich sollte der Totalerfolg nur im Zusammenhang mit gewerblichen Einkommen gesehen werden, bei denen es eine private Mitveranlassung gibt sich betriebswirtschaftlich unvernünftig zu verhalten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanznachrichten (1986; Nr 42/43)
VerfasserIn: Nidetzky, Gerhard
Ort / Verlag / Datum:23.10.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.155 Gewinne, betriebliche
336.2 Steuerrecht
658 Betriebswirtschaft
Region:Österreich
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