Kein Anspruch auf fiktive Wegzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte : OGH 14 Ob 137/86 v.16.9.1986

Die Bestimmung des 11 KV ändert nichts am allgemeinen Grundsatz, wonach die Zeit, die der Arbeitnehmer von seinem Wohnort zur Arbeitsstelle zurücklegt, mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht als Arbeitszeit zu beurteilen und daher nicht zu vergüten ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:21.10.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.048.5 Arbeitsweg
331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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