Einkünfte eines Vortragenden an einer öffentlich-rechtlichen Krankenpflegeschule : VGH 85/15/0002 v.17.3.1986

Die Tätigkeit des Steuerpflichtigen als Vortragender an der Krankenpflegeschule ist, weil er in keinem Dienstverhältnis zu dieser Schule steht, eine in ihrer Gesamtheit gesehen unterrichtende Tätigkeit im Sinne des 22 Abs.1 EStG.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:07.10.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
371.12 Lehrer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.2 Einkommensteuer Dokument Nr. A-542486 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage