1152, 1155 ABGB 1 Abs.2 Z.8 und 5, 10 Abs.1 und 2 AZG 16 GehG : OGH 4 Ob 49/84 v.5.6.1984
Ein weder gesetzlich noch kollektivvertraglich ausdrücklich vorgesehener Freizeitausgleich zur Überstundenabgeltung kann keinesfalls einseitig vom Arbeitgeber (AG) angeordnet, sondern immer nur auf dem Wege einer Vereinbarung zwischen AG und Arbeitnehmer (AN) vorgenommen werden / Dienstreisen sind g...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1986; Nr 4/5; S 313-317)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunden
331.82F Dienstreisen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunden | Dokument Nr. A-542446 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |