Die Versetzung in den Ruhestand

Umgekehrt wird das Fehlen eines Abfertigungsanspruchs ein Indiz dafür sein, dass das Dienstverhältnis durch die Versetzung in den Ruhestand nicht beendet sondern bloss umgewandelt wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 9)
VerfasserIn: Marhold, Franz
Ort / Verlag / Datum:09.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
331.116 Arbeitsverträge
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche Dokument Nr. A-542306 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage