Bedeutung der vorausgehenden Ermahnung bei Entlassung : OGH 14 Ob 75/86 v.3.6.1986

Eine Ermahnung kann nur dann unterbleiben, wenn die Weigerung derart eindeutig und endgültig ist, dass eine Ermahnung als blosse Formalität sinnlos erscheint.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:21.10.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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