Begriff 'Geschäftsräumlichkeit' : OGH 7 Ob 502/86 v.16.1.1986

Auch nach dem Mietrechtsgesetz kommt es auf eine Erwerbsabsicht bei der Miete von Räumen nicht an. Es genügt vielmehr, dass der gemietete Raum humanitären, geistigen und kulturellen Zielen oder der Erreichung eines statutenmässigen Vereinszieles dient.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:23.09.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
351.778.542 Mieterschutz
061.2 Vereine
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Auch nach dem Mietrechtsgesetz kommt es auf eine Erwerbsabsicht bei der Miete von Räumen nicht an. Es genügt vielmehr, dass der gemietete Raum humanitären, geistigen und kulturellen Zielen oder der Erreichung eines statutenmässigen Vereinszieles dient.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog