Begriff 'Geschäftsräumlichkeit' : OGH 7 Ob 502/86 v.16.1.1986
Auch nach dem Mietrechtsgesetz kommt es auf eine Erwerbsabsicht bei der Miete von Räumen nicht an. Es genügt vielmehr, dass der gemietete Raum humanitären, geistigen und kulturellen Zielen oder der Erreichung eines statutenmässigen Vereinszieles dient.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 23.09.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.453 Mietrecht
351.778.542 Mieterschutz 061.2 Vereine 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Auch nach dem Mietrechtsgesetz kommt es auf eine Erwerbsabsicht bei der Miete von Räumen nicht an. Es genügt vielmehr, dass der gemietete Raum humanitären, geistigen und kulturellen Zielen oder der Erreichung eines statutenmässigen Vereinszieles dient. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |