Der Begriff Liebhaberei - Bedenken und Vorbehalte aus der Beratungspraxis
Demnach liegt eine Einkunftsquelle nach ständiger Rechtsprechung des VwGH nur dann vor, wenn überhaupt eine objektive Eignung zur Gewinnerzielung (die sogenannte Ertragsfähigkeit) und subsidiär ein subjektives Ertragsstreben gegeben ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Steuer-Zeitung (1986; Nr 17; S 207-216)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.09.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Einkommensteuer
336.2 Umsatzsteuer 336.2 Steuerrecht |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.2 Einkommensteuer | Dokument Nr. A-540492 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |