Der Begriff Liebhaberei - Bedenken und Vorbehalte aus der Beratungspraxis

Demnach liegt eine Einkunftsquelle nach ständiger Rechtsprechung des VwGH nur dann vor, wenn überhaupt eine objektive Eignung zur Gewinnerzielung (die sogenannte Ertragsfähigkeit) und subsidiär ein subjektives Ertragsstreben gegeben ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Steuer-Zeitung (1986; Nr 17; S 207-216)
VerfasserIn: Mirtl, Gerd-Dieter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.09.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
336.2 Umsatzsteuer
336.2 Steuerrecht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.2 Einkommensteuer Dokument Nr. A-540492 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage