67 Abs.2 KO : OGH 2 Ob 560, 561/86 v.6.5.1986

Rechtshandlungen, die vor Inkrafttreten des IRÄG vorgenommen worden sind, sind nach der alten Rechtslage zu beurteilen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1986; Nr 17/18)
Ort / Verlag / Datum:06.09.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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