Arbeitszeitüberwachung : VGH 86/08/0024 (bisher 85/11/0162), 86/08/0025 (bisher 85/11/0156) v.26.5.1986
Der Arbeitgeber (der Bevollmächtigte) ist verpflichtet, die Einhaltung der in Betracht kommenden Arbeitszeit durch den Arbeitnehmer zu ermöglichen / Zu den Massnahmen, betreffend Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gehört auch eine angemessene Kontrolle. Die blosse Erteilung von Weisungen reich...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 14.10.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.76 Kraftfahrer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit | Dokument Nr. A-540398 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |