Kein Entgeltcharakter von Vergütungen für durch Zeitausgleich abgegoltene Mehrarbeit : OGH 14 Ob 114/86 v.15.7.1986 - Ausgleich von Bereitschaftsnachtdiensten und Tagesnormalarbeitszeit
Aus dieser Definition folgt, dass die Gewährung einer - auf die Normalarbeitszeit anzurechnenden - Ersatzruhezeit, kein (zusätzliches Entgelt) für die Zurverfügungstellung von Arbeitskraft ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 03.10.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunden
331.2 Löhne 331.81 Arbeitszeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!