Kein Entgeltcharakter von Vergütungen für durch Zeitausgleich abgegoltene Mehrarbeit : OGH 14 Ob 114/86 v.15.7.1986 - Ausgleich von Bereitschaftsnachtdiensten und Tagesnormalarbeitszeit

Aus dieser Definition folgt, dass die Gewährung einer - auf die Normalarbeitszeit anzurechnenden - Ersatzruhezeit, kein (zusätzliches Entgelt) für die Zurverfügungstellung von Arbeitskraft ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:03.10.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
331.2 Löhne
331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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