Übergenuss im Krankenstand : AG Wien 4 Cr 1826/85 v.28.5.1986

Wenn der Arbeitnehmer bei Auszahlung unrichtiger höherer Bezüge unmittelbar danach den Irrtum des Arbeitgebers bemerkt haben muss, ohne den Arbeitgeber darauf aufmerksam zu machen, liegt ein listiges Verhalten des Arbeitnehmers vor.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:10.10.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Gehälter
331.2 Löhne
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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