Pfändbarkeit der Kreditlinie
Nur durch die Pfändung des Kreditanspruchs kann das ungerechtfertigte Ergebnis vermieden werden, dass der Schuldner trotz erfolgter Pfändung über sein Konto weiterhin frei verfügen kann, solange er im Debet bleibt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1986; Nr 38; S 1961-1965)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 19.09.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.77 Kredite
336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser 347.466 Pfandrecht 336.71 Banken |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.77 Kredite | Dokument Nr. A-539005 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |