Pfändbarkeit der Kreditlinie

Nur durch die Pfändung des Kreditanspruchs kann das ungerechtfertigte Ergebnis vermieden werden, dass der Schuldner trotz erfolgter Pfändung über sein Konto weiterhin frei verfügen kann, solange er im Debet bleibt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1986; Nr 38; S 1961-1965)
VerfasserIn: Ploch, Ute
Ort / Verlag / Datum:19.09.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Kredite
336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
347.466 Pfandrecht
336.71 Banken
Region:Österreich
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