Pfändbarkeit der Kreditlinie

Nur durch die Pfändung des Kreditanspruchs kann das ungerechtfertigte Ergebnis vermieden werden, dass der Schuldner trotz erfolgter Pfändung über sein Konto weiterhin frei verfügen kann, solange er im Debet bleibt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1986; Nr 38; S 1961-1965)
VerfasserIn: Ploch, Ute
Ort / Verlag / Datum:19.09.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Kredite
336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
347.466 Pfandrecht
336.71 Banken
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nur durch die Pfändung des Kreditanspruchs kann das ungerechtfertigte Ergebnis vermieden werden, dass der Schuldner trotz erfolgter Pfändung über sein Konto weiterhin frei verfügen kann, solange er im Debet bleibt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog