Abgrenzung einer Vertragsstrafenabrede in einem Arbeitsvertrag von einer Betriebsbussenregelung : BAG v.5.2.1986

Eine Vertragsstrafe in einem Arbeitsvertrag dient in erster Linie der Sicherung der vertraglichen Arbeitsleistung des Arbeitnehmers im Ganzen / Eine Vereinbarung, nach der eine Vertragsstrafe nicht ohne weiteres verwirkt ist, sondern eine entsprechende Sachverhaltsfeststellung durch eine der Parteie...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1986; Nr 38)
Ort / Verlag / Datum:19.09.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Vertragsstrafe in einem Arbeitsvertrag dient in erster Linie der Sicherung der vertraglichen Arbeitsleistung des Arbeitnehmers im Ganzen / Eine Vereinbarung, nach der eine Vertragsstrafe nicht ohne weiteres verwirkt ist, sondern eine entsprechende Sachverhaltsfeststellung durch eine der Parteien voraussetzt, kommt einer Betriebsbussenregelung nahe.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog