Abgrenzung einer Vertragsstrafenabrede in einem Arbeitsvertrag von einer Betriebsbussenregelung : BAG v.5.2.1986

Eine Vertragsstrafe in einem Arbeitsvertrag dient in erster Linie der Sicherung der vertraglichen Arbeitsleistung des Arbeitnehmers im Ganzen / Eine Vereinbarung, nach der eine Vertragsstrafe nicht ohne weiteres verwirkt ist, sondern eine entsprechende Sachverhaltsfeststellung durch eine der Parteie...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1986; Nr 38)
Ort / Verlag / Datum:19.09.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel Dokument Nr. A-539004 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage