Die Beschwerdebefugnis im Natur-und Heimatschutz : Aufwertung durch das Bundesgericht

Darnach hat das Bundesgericht den gesamtschweizerischen Organisationen des Natur-und Heimatschutzes sowie verwandter ideeller Anliegen die Rechtsmittelbefugnis zur Überprüfung kantonaler Verfügungen bezüglich der Bewilligung von Bauten und Anlagen ausserhalb von Bauzonen zugesprochen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1986)
Ort / Verlag / Datum:04.09.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:502.7 Naturschutz
351.95 Verwaltungsverfahren
351.853 Denkmalschutz
Region:Schweiz
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Ablageschlagwort: 502.7 Naturschutz Dokument Nr. A-538300 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage