Mandantenschutzklausel zwischen Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater und seinem Arbeitnehmer (Steuerberater) : BAG v.10.12.1985

Eine Mandantenschutzklausel, die nur für den Fall gelten soll, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigt oder eine fristlose Kündigung verschuldet, ist unverbindlich, soweit sie das Wahlrecht des Arbeitnehmers nach 75 HGB einschränkt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1986; Nr 35)
Ort / Verlag / Datum:29.08.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:659.235:336.2 Steuerberater
331.13 Kündigung: Arbeit
331.116 Arbeitsverträge
331.11 Arbeitnehmer
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 659.235:336.2 Steuerberater Dokument Nr. A-538235 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage