Fälschungssicheres Ausstellen eines Wechsels : BGH v.26.5.1986
Der Zeichner eines Wechsels, der die Betragsangabe in Ziffern und Buchstaben nicht so in den Wechsel eingesetzt hat, dass nichts hinzugeschrieben werden kann, haftet einem gutgläubigen Erwerber des Wechsels nicht wechselmässig kraft zurechenbar veranlasstem Rechtsschein für die spätere Verfälschung...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1986; Nr 22)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.08.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.745/.746 Wechselrecht
343.52 Fälschung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.745/.746 Wechselrecht | Dokument Nr. A-537363 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |