Passivrauchen am Arbeitsplatz

Die Kommission bewertet den am Arbeitsplatz passiv inhalierten Tabakrauch als gesundheitsschädliches Arbeitsstoffgemisch und betont, dass es keinen anderen ähnlich weit verbreiteten gesundheitsschädlichen Arbeitsstoff geben dürfte, dem eine so grosse Zahl von Arbeitnehmern ausgesetzt ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Süddeutsche Zeitung (1986)
Ort / Verlag / Datum:18.09.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.82 Arbeitsmedizin
331.823 Arbeitsschutz
613.84 Rauchen
331.94 Arbeitnehmerschutz
616-006 Krebs
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.82 Arbeitsmedizin Dokument Nr. A-536011 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage