Entlassung wegen Pausenüberschreitung : OGH 14 Ob 92/86 v.3.6.1986 - GewO: 82 lit f

Duldet der Arbeitgeber Abweichungen von der Arbeitszeit, dann rechtfertigt eine solche Abweichung innerhalb des bisher geduldeten Ausmasses nicht die Entlassung des betreffenden Arbeitnehmers.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 8)
Ort / Verlag / Datum:08.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Bestandshinweis

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Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 8)