Verschweigen der Schwerbehinderteneigenschaft : BAG v.1.8.1985
Der Arbeitnehmer ist bei den Verhandlungen über den Abschluss eines Arbeitsvertrages nur dann von sich aus verpflichtet, seine Schwerbehinderteneigenschaft oder eine Gleichstellung zu offenbaren, wenn er erkennen muss, dass er wegen der Behinderung, die der Feststellung oder der Gleichstellung zugru...
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1986; Nr 24)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.08.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
3-056.2 Behinderte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Arbeitnehmer ist bei den Verhandlungen über den Abschluss eines Arbeitsvertrages nur dann von sich aus verpflichtet, seine Schwerbehinderteneigenschaft oder eine Gleichstellung zu offenbaren, wenn er erkennen muss, dass er wegen der Behinderung, die der Feststellung oder der Gleichstellung zugrunde liegt, die vorgesehene Arbeit nicht zu leisten vermag oder eine desgwegen beschränkte Leistungsfähigkeit für den vorgesehenen Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |