Verschweigen der Schwerbehinderteneigenschaft : BAG v.1.8.1985
Der Arbeitnehmer ist bei den Verhandlungen über den Abschluss eines Arbeitsvertrages nur dann von sich aus verpflichtet, seine Schwerbehinderteneigenschaft oder eine Gleichstellung zu offenbaren, wenn er erkennen muss, dass er wegen der Behinderung, die der Feststellung oder der Gleichstellung zugru...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1986; Nr 24)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.08.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
3-056.2 Behinderte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverträge | Dokument Nr. A-536001 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |