Verschweigen der Schwerbehinderteneigenschaft : BAG v.1.8.1985

Der Arbeitnehmer ist bei den Verhandlungen über den Abschluss eines Arbeitsvertrages nur dann von sich aus verpflichtet, seine Schwerbehinderteneigenschaft oder eine Gleichstellung zu offenbaren, wenn er erkennen muss, dass er wegen der Behinderung, die der Feststellung oder der Gleichstellung zugru...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1986; Nr 24)
Ort / Verlag / Datum:30.08.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
3-056.2 Behinderte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverträge Dokument Nr. A-536001 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage