NSchG-Streiche : Die Novellierung des Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetzes (NSchG) dürfte einen handfesten Sozialpartnerstreit auslösen

Bis jetzt wird der Nachtschichtler dann, wenn er über 90 Dezibel (dB(A)) verkraften muss, reif für das Sonderruhegeld, künftig soll das ab 85 dB (A) greifen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Wirtschaft (1986; Nr 36)
Ort / Verlag / Datum:02.09.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Dollinger, Rupert
Klassifikation:331.021.812.2 Nachtarbeit
628.517.2 Lärmbekämpfung
061.1:380.15 Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft
331.021.812.2 Schichtarbeit
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bis jetzt wird der Nachtschichtler dann, wenn er über 90 Dezibel (dB(A)) verkraften muss, reif für das Sonderruhegeld, künftig soll das ab 85 dB (A) greifen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog