NSchG-Streiche : Die Novellierung des Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetzes (NSchG) dürfte einen handfesten Sozialpartnerstreit auslösen

Bis jetzt wird der Nachtschichtler dann, wenn er über 90 Dezibel (dB(A)) verkraften muss, reif für das Sonderruhegeld, künftig soll das ab 85 dB (A) greifen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Wirtschaft (1986; Nr 36)
Ort / Verlag / Datum:02.09.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Dollinger, Rupert
Klassifikation:331.021.812.2 Nachtarbeit
628.517.2 Lärmbekämpfung
061.1:380.15 Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft
331.021.812.2 Schichtarbeit
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.021.812.2 Nachtarbeit Dokument Nr. A-535512 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage