Abgeltung eines pauschalen Freizeitausgleiches bei Dienstverhältnisende : OGH 14 Ob 14/86 v.25.3.1986

Hat ein Arbeitnehmer einen von der Firmenleitung grundsätzlich anerkannten Zeitausgleich während seines Dienstverhältnisses nicht konsumiert, und ist infolge Beendigung des Dienstverhältnisses die Inanspruchnahme des Zeitausgleiches unmöglich geworden, steht dem Arbeitnehmer ein Geldersatz für die n...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:12.08.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Hat ein Arbeitnehmer einen von der Firmenleitung grundsätzlich anerkannten Zeitausgleich während seines Dienstverhältnisses nicht konsumiert, und ist infolge Beendigung des Dienstverhältnisses die Inanspruchnahme des Zeitausgleiches unmöglich geworden, steht dem Arbeitnehmer ein Geldersatz für die nicht gewährte Freizeit zu.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog