Abgeltung eines pauschalen Freizeitausgleiches bei Dienstverhältnisende : OGH 14 Ob 14/86 v.25.3.1986

Hat ein Arbeitnehmer einen von der Firmenleitung grundsätzlich anerkannten Zeitausgleich während seines Dienstverhältnisses nicht konsumiert, und ist infolge Beendigung des Dienstverhältnisses die Inanspruchnahme des Zeitausgleiches unmöglich geworden, steht dem Arbeitnehmer ein Geldersatz für die n...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:12.08.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-533705 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage