Die Gemeindeverbände (vor und) nach Art.116 a B-VG

Die Integrierung ins Gemeindegesetz setzt voraus und sollte als Vorbild gelten, dass die Normierung Weitschweifigkeiten und Detaillierungen tunlich vermeidet / Als Mindesterfordernis wären gesetzlich die Bezeichnung, Bestellung und Zusammensetzung der Organe sowie deren Zuständigkeit und Verantwortl...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Gemeinde-Zeitung (1986; Nr 7; S 7-22)
VerfasserIn: Gallent, Kurt
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.4 Gemeindeverfassung
342.4 Bundesverfassung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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