Die Gemeindeverbände (vor und) nach Art.116 a B-VG
Die Integrierung ins Gemeindegesetz setzt voraus und sollte als Vorbild gelten, dass die Normierung Weitschweifigkeiten und Detaillierungen tunlich vermeidet / Als Mindesterfordernis wären gesetzlich die Bezeichnung, Bestellung und Zusammensetzung der Organe sowie deren Zuständigkeit und Verantwortl...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Gemeinde-Zeitung (1986; Nr 7; S 7-22)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.4 Gemeindeverfassung
342.4 Bundesverfassung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 342.4 Gemeindeverfassung | Dokument Nr. A-533277 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |