Die Gemeindeverbände (vor und) nach Art.116 a B-VG

Die Integrierung ins Gemeindegesetz setzt voraus und sollte als Vorbild gelten, dass die Normierung Weitschweifigkeiten und Detaillierungen tunlich vermeidet / Als Mindesterfordernis wären gesetzlich die Bezeichnung, Bestellung und Zusammensetzung der Organe sowie deren Zuständigkeit und Verantwortl...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Gemeinde-Zeitung (1986; Nr 7; S 7-22)
VerfasserIn: Gallent, Kurt
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.4 Gemeindeverfassung
342.4 Bundesverfassung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Integrierung ins Gemeindegesetz setzt voraus und sollte als Vorbild gelten, dass die Normierung Weitschweifigkeiten und Detaillierungen tunlich vermeidet / Als Mindesterfordernis wären gesetzlich die Bezeichnung, Bestellung und Zusammensetzung der Organe sowie deren Zuständigkeit und Verantwortlichkeit, der Beitritt in Verbände und der Austritt aus Verbänden und deren Auflösung, der Instanzenzug im Hoheitsbereich, die Vertretung nach aussen und die Haftung im Zivilbereich, und Fragen des Kostenersatzes vorauszubestimmen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog