Die Gemeindeverbände (vor und) nach Art.116 a B-VG
Die Integrierung ins Gemeindegesetz setzt voraus und sollte als Vorbild gelten, dass die Normierung Weitschweifigkeiten und Detaillierungen tunlich vermeidet / Als Mindesterfordernis wären gesetzlich die Bezeichnung, Bestellung und Zusammensetzung der Organe sowie deren Zuständigkeit und Verantwortl...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Gemeinde-Zeitung (1986; Nr 7; S 7-22)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.4 Gemeindeverfassung
342.4 Bundesverfassung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Die Integrierung ins Gemeindegesetz setzt voraus und sollte als Vorbild gelten, dass die Normierung Weitschweifigkeiten und Detaillierungen tunlich vermeidet / Als Mindesterfordernis wären gesetzlich die Bezeichnung, Bestellung und Zusammensetzung der Organe sowie deren Zuständigkeit und Verantwortlichkeit, der Beitritt in Verbände und der Austritt aus Verbänden und deren Auflösung, der Instanzenzug im Hoheitsbereich, die Vertretung nach aussen und die Haftung im Zivilbereich, und Fragen des Kostenersatzes vorauszubestimmen. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |