Anspruch von (früherem) Mitglied einer Jugendvertretung auf Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsabschluss : BVerwG v.25.10.1985 - BPersVG 9, 107

Dem Arbeitgeber ist es nur dann zuzumuten, ein (früheres) Mitglied einer Jugend-oder Personalvertretung nach Abschluss der Berufsausbildung weiterzubeschäftigen, wenn ihm dafür eine Planstelle oder ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, auf dem der nach 9 II BPersVG Weiterbeschäftigungsberechtigte da...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1986; Nr 29)
Ort / Verlag / Datum:16.07.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Jugendvertrauensrat
331.761 Lehrlinge
35.081.74 Personalvertretung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 331.152 Jugendvertrauensrat Dokument Nr. A-532655 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage