Die Kündigungsentschädigung besonders kündigungsgeschützter Arbeitnehmer

Grundsätzlich sollte der AN daher nur das Wahlrecht besitzen, entweder die Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses zu begehren oder sich mit der normalen Kündigungsentschädigung zufriedenzugeben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1986; Nr 4; S 109-118)
VerfasserIn: Tomandl, Theodor
Ort / Verlag / Datum:07.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
331.13 Kündigung: Arbeit
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsschutz Dokument Nr. A-532086 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage