901 ABGB - Aussetzungsvertrag / 27 Z 4 AngG - Rechtzeitigkeit der Entlassung : OGH 4 Ob 50/85 v.14.5.1985
Erfolgt die Entlassung erst drei Tage nach Verweigerung des Dienstantritts, so ist die Entlassung gleichwohl als unverzüglich ausgesprochen zu betrachten, weil die Unterlassung der Dienstleistung ein Dauertatbestand ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1986; Nr 4)
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Erfolgt die Entlassung erst drei Tage nach Verweigerung des Dienstantritts, so ist die Entlassung gleichwohl als unverzüglich ausgesprochen zu betrachten, weil die Unterlassung der Dienstleistung ein Dauertatbestand ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |