901 ABGB - Aussetzungsvertrag / 27 Z 4 AngG - Rechtzeitigkeit der Entlassung : OGH 4 Ob 50/85 v.14.5.1985
Erfolgt die Entlassung erst drei Tage nach Verweigerung des Dienstantritts, so ist die Entlassung gleichwohl als unverzüglich ausgesprochen zu betrachten, weil die Unterlassung der Dienstleistung ein Dauertatbestand ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1986; Nr 4)
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-532085 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |