901 ABGB - Aussetzungsvertrag / 27 Z 4 AngG - Rechtzeitigkeit der Entlassung : OGH 4 Ob 50/85 v.14.5.1985

Erfolgt die Entlassung erst drei Tage nach Verweigerung des Dienstantritts, so ist die Entlassung gleichwohl als unverzüglich ausgesprochen zu betrachten, weil die Unterlassung der Dienstleistung ein Dauertatbestand ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1986; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:07.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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