Kein begünstigter Steuersatz für Gutachten
Der begünstigte Steuersatz nach 38 Abs.4 EStG ('Hälftesteuersatz') soll nur dann angewendet werden, wenn das Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Gutachten an eine bestimmte Person sind nicht begünstigt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 7)
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Einkommensteuer
336.2.026 Steuerbegünstigungen 347.78 Urheberrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.2 Einkommensteuer | Dokument Nr. A-532025 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |