Grenzen der Forschungsfreiheit
Die Freiheit der Forschung in Art.5 III GG ist weder mit einem allgemeinen noch besonderen Gesetzesvorbehalt versehen. Sie ist also vorbehaltlos garantiert. Das bedeutet aber nicht, dass die Forschung nicht doch gewissen Schranken unterworfen wäre.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Rechtspolitik (1986; Nr 7; S 172-175)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 61:34.096 Medizin: Rechtsprobleme
001.891 Forschung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 61:34.096 Medizin: Rechtsprobleme | Dokument Nr. A-531446 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |