Grenzen der Forschungsfreiheit

Die Freiheit der Forschung in Art.5 III GG ist weder mit einem allgemeinen noch besonderen Gesetzesvorbehalt versehen. Sie ist also vorbehaltlos garantiert. Das bedeutet aber nicht, dass die Forschung nicht doch gewissen Schranken unterworfen wäre.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Rechtspolitik (1986; Nr 7; S 172-175)
VerfasserIn: Turner, George
Ort / Verlag / Datum:07.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:61:34.096 Medizin: Rechtsprobleme
001.891 Forschung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 61:34.096 Medizin: Rechtsprobleme Dokument Nr. A-531446 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage