Rückforderung von Sozialhilfe : VG Braunschweig v.9.1.1986
Überzahlte Sozialhilfe, die einem Kind zu Händen des Erziehungsberechtigten gewährt worden ist, kann im Regelfall nur von dem Kind selbst und nicht von dem Erziehungsberechtigten zurückgefordert werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1986; Nr 14)
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 36.05 Sozialhilfe
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 36.05 Sozialhilfe | Dokument Nr. A-531217 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |