Begriff 'Schulung' : VGH 85/17/0158 v.23.5.1986

Für 'Schulung' ist die Erreichung einer besonderen Qualifikation im Sinne einer Befähigung zu einer ganz bestimmten Tätigkeit ebensowenig begriffswesentlich wie ein homogener Teilnehmerkreis entscheidend ist die planmässige Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:01.08.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377 Berufsausbildung
336.2 Steuerrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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