Interessenausgleich am Beispiel des Kartellgesetzes

Ein Interessenausgleich unter dem Druck organisationsfremder Vorschläge (Ministerialentwürfe von Gesetzen, Forderungen anderer Interessenorganisationen) ist einfacher und problemloser als das Ausbalancieren der unterschiedlichen Interessen im Fall eigenen Agierens.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wirtschaftspolitische Blätter (1986; Nr 2; S 172-177)
VerfasserIn: Farnleitner, Johannes
Ort / Verlag / Datum:03.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.733 Kartellrecht
347.776 Wettbewerbsrecht
Region:Österreich
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