Sittliche Pflicht bei Lebensgemeinschaft : VGH 86/14/0004 v.13.5.1986

Folgt die sittliche Pflicht zu gegenseitiger Beistandsleistung in Not und Gefahr zwischen Eheleuten bereits aus der Eheschliessung, so folgen diese Pflichten der ausserehelichen Lebensgefährten nicht aus der Tatsache der Lebensgemeinschaft, sondern aus der tatsächlichen Gestaltung dauerhafter Bezieh...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:18.07.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.628 Lebensgemeinschaft
347.615 Unterhaltspflicht
351.713 Abgabenordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.628 Lebensgemeinschaft Dokument Nr. A-529755 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage