Verzicht auf Überstundenentgelt : OGH 14 Ob 95/86 v.17.6.1986
Ein stillschweigender Verzicht des Arbeitnehmers (863 ABGB) auf unabdingbare Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis kann erst dann angenommen werden, wenn die verspätete Geltendmachung der Ansprüche im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstösst.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 18.07.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein stillschweigender Verzicht des Arbeitnehmers (863 ABGB) auf unabdingbare Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis kann erst dann angenommen werden, wenn die verspätete Geltendmachung der Ansprüche im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstösst. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |