Verzicht auf Überstundenentgelt : OGH 14 Ob 95/86 v.17.6.1986

Ein stillschweigender Verzicht des Arbeitnehmers (863 ABGB) auf unabdingbare Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis kann erst dann angenommen werden, wenn die verspätete Geltendmachung der Ansprüche im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstösst.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:18.07.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein stillschweigender Verzicht des Arbeitnehmers (863 ABGB) auf unabdingbare Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis kann erst dann angenommen werden, wenn die verspätete Geltendmachung der Ansprüche im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstösst.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog