Ein Beispiel zum Eheverbot für Justiz und Verwaltung

Die vorgesehene Regelung des Kärntner Naturschutzgesetzes hätte aber eine Überordnung des Bezirksgerichtes über die Landesregierung in sich begriffen und musste deshalb aufgehoben werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung (1986)
Ort / Verlag / Datum:30.07.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:502.7 Naturschutz
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
347.98 Gerichte: Zuständigkeit
342.33 Gewaltenteilung
34.038 Rechtsprechung
Region:Kärnten
Österreich
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Ablageschlagwort: 502.7 Naturschutz Dokument Nr. A-529302 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage