Berücksichtigung von Arbeitnehmererfindervergütungen bei Berechnung der Betriebsrente : BAG v.9.7.1985

Bestimmt eine Versorgungsordnung, dass für die Berechnung der Betriebsrenten das 'Bruttoarbeitsentgelt im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung (160 RVO) ' massgebend sein soll, so bedeutet das im Zweifel, dass auch eine Arbeitnehmererfindervergütung zu berücksichtigen ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1986; Nr 18)
Ort / Verlag / Datum:30.06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
608.1 Erfindungen
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche Dokument Nr. A-528392 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage