Berücksichtigung von Arbeitnehmererfindervergütungen bei Berechnung der Betriebsrente : BAG v.9.7.1985
Bestimmt eine Versorgungsordnung, dass für die Berechnung der Betriebsrenten das 'Bruttoarbeitsentgelt im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung (160 RVO) ' massgebend sein soll, so bedeutet das im Zweifel, dass auch eine Arbeitnehmererfindervergütung zu berücksichtigen ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1986; Nr 18)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.06.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
608.1 Erfindungen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche | Dokument Nr. A-528392 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |